Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist immer eine ausreichende Grundstückserschließung. Dadurch entstehen Kosten, die Sie als Grundstückseigentümer/-in teilweise übernehmen müssen.
Spätere Ausbaumaßnahmen an diesen Anlagen können nicht den Anliegern in Rechnung gestellt werden. Beachten Sie jedoch, dass sich der endgültige Ausbau über einen langen Zeitraum erstrecken kann. Endgültig ist der Ausbau erst, wenn die Anlage den in der Satzung und dem Ausbauprogramm der Stadt festgelegten Merkmalen entspricht.
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin erhalten Sie von der Stadt Mühlacker einen Bescheid, aus dem sich die Höhe des auf Ihr Grundstück entfallenden Erschließungsbeitrags ergibt. Der Erschließungsbeitrag und evtl. Vorauszahlungen sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids zur Zahlung fällig.
Wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben, können Sie eine Stundung der Beiträge beantragen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Einziehung des Beitrags bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für Sie bedeutet. Der Anspruch darf durch die Stundung auch nicht gefährdet erscheinen.
Die tatsächlichen, beitragsfähigen Erschließungskosten für die jeweilige Erschließungsanlage werden zwischen Stadt und Grundstückseigentümer beziehungsweise Grundstückseigentümerin folgendermaßen aufgeteilt:
Die Stadt Mühlacker trägt fünf Prozent der Gesamtkosten als Eigenanteil. Die verbleibenden Kosten werden auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Grundstücksfläche und zulässigen Geschossfläche verteilt. Es ergibt sich ein individueller Erschließungsbeitragssatz für die betroffene Erschließungsanlage. Das Nähere regelt die Erschließungsbeitragssatzung, welche Sie unter Ortsrecht finden.
Hinweis: Über den Erschließungsbeitrag kann auch vor dessen Entstehung zwischen den Grundstückseigentümern und der Stadt eine Ablösungsvereinbarung (Vertrag) abgeschlossen werden.
Informationen, Anlagen sowie eine FAQ zu dem geplanten Ausbau der Höhenstraße sind auf unserer Homepage im Bereich "Rathaus - Politik" zu finden.
Hier geht es direkt zum Infobereich (öffnet sich in neuem Fenster).
Planungs- und Baurechtsamt
Sachgebiet Anliegerbeiträge
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Di, Mi, Do 8 - 12 Uhr