Sachgebiet Anliegerbeiträge
Das Sachgebiet Anliegerbeiträge im Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Mühlacker ist zuständig für die Erhebung von Erschließungs- und Abwasserbeiträgen und von Kostenerstattungsbeträgen für Eingriffe in Natur- und Landschaft.
Erschließungsbeitrag
Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist immer eine ausreichende Grundstückserschließung. Dadurch entstehen Kosten, die Sie als Grundstückseigentümer/-in teilweise übernehmen müssen.Auskunft aus dem Beitragsregister über Erschließungs- und Abwasserbeiträge
Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sich bei der Gemeinde erkundigen, ob es erschlossen ist und ob noch Erschließungsbeiträge und Abwasserbeiträge zu zahlen sind. Ferner erfahren Sie von möglichen, bevorstehenden Abrechnungen von Straßenbaumaßnahmen. Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Auskunft aus dem Beitragsregister eine größere finanzielle Planungssicherheit.Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen
Ihr Bauvorhaben muss an die öffentlichen Versorgungseinrichtungen angeschlossen sein. Die Stadt erhebt für die erstmalige endgültige Herstellung von einzelnen nicht leitungsgebundenen Erschließungsanlagen (z.B. für öffentliche Straßen, Wege, Parkflächen, Grün- und Lärmschutzanlagen) ErschließungsbeiträgeAbwasserbeiträge
Wird ein Grundstück an öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtungen angeschlossen, ist in der Regel ein einmaliger Anschlussbeitrag (Abwasserbeitrag) zu entrichten. Durch diese Bei-träge wird der Herstellungsaufwand für die Abwasseranlagen (Kanäle, Kläranlagen, Regen-rückhaltebecken) finanziert.
Kontakt
Stadt Mühlacker
Planungs- und Baurechtsamt/ Anliegerbeiträge
Kelterplatz 7
75417 Mühlacker
Postfach 1163
75401 Mühlacker
Öffnungszeiten:
Di, Mi, Do 8 – 12 Uhr
0 70 41 876-257
Anlgrbtrgstdt-mhlckrd
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Betreute Verfahren:
Erschließungsbeiträge
Abwasserbeiträge
Auskunft aus dem Beitragsregister

